Da die Finanzierung vieler Förderungen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wackelt, hat die KfW bereits einige Programme vorerst auf Eis
gelegt. Nun stoppt auch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme.
Betroffen sind Förderungen, mit denen der Klimaschutz im Gebäudebereich umgesetzt werden soll. Dazu gehören wichtige Programme wie Serielles Sanieren,
Energieberatungsunterstützungen und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Bereits bewilligte Anträge werden erfüllt, offene und neue Anträge aber vorerst nicht
bearbeitet.
In vielen Ländern der EU herrscht großer Wohnungsmangel. Gleichzeitig werden jedoch noch viele Wohnungen zur Untervermietung an Feriengäste genutzt. Das
will die EU nun eindämmen und nimmt sich New York zum Vorbild.
Dort finden Nutzer der Plattform Airbnb nämlich kaum noch Angebote. Und die wenigen sind sehr teuer, sodass gleich in einem Hotel übernachtet werden kann.
Grund dafür sind die verschärften Regulierungen in New York. Daran orientiert sich die EU und erließ ein Gesetz, das Onlineportale wie Airbnb verpflichtet, Daten über die gebuchten Übernachtungen
mit der Kommune zu teilen. Die so ermittelten Daten können genutzt werden, um ein Verbot zu rechtfertigen. Außerdem sieht das Gesetz Strafzahlungen für Airbnb vor, wenn eine Kommune bereits
selbst Regeln erlassen hat, die die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen verbieten oder stark einschränken. Wird dennoch inseriert, muss die Plattform eine Strafe zahlen. Die EU erhofft sich so,
den Wohnungsmangel zu bekämpfen.
Unsanierte Häuser verlieren an Wert
Noch ist nicht klar, wie und wann eine Sanierungs- oder Heizungstauschpflicht kommt. Die Preise für unsanierte Häuser fallen derweil schon jetzt teilweise
drastisch.
Das geht aus einer Analyse des Maklers Jan Keller von Keller & Königs Immobilien hervor, nach der unsanierte Immobilien in Folge des Bekanntwerdens der
Heizungspläne um bis zu 30 Prozent an Wert verloren haben. Dies sei insbesondere in B- und C-Städten der Fall – weniger in den großen Metropolen. Die Entwicklung verstärke die immer größer
werdende Preisschere zwischen den A-Städten und den übrigen Regionen in Deutschland.
Lage am Hochwassergebiet verschwiegen – kann die Maklerprovision verweigert werden?
Ein Immobilienkäufer weigerte sich, die Maklerprovision zu bezahlen. Der Grund: Die Maklerin habe ihm verschwiegen, dass das vermittelte Objekt an der Grenze zu einem Hochwasserrisikogebiet
liegt. Der Fall wurde vor dem Landgericht München verhandelt.
Dieses urteilte, dass der Kunde die Provision dennoch bezahlen muss. Wer ein Grundstück in einer bestimmten Lage erwirbt, habe selbst dafür zu sorgen, dass er über die Eigenarten der Lage
informiert ist. Makler müssen nach Auffassung des Gerichts nicht darauf hinweisen, dass ein Objekt an der Grenze zu einem Hochwasserrisikogebiet liegt. Allenfalls träfe den Verkäufer eine
derartige Pflicht. Makler sind laut Gericht auch nicht verpflichtet, Ermittlungen über die Lage des Grundstücks anzustellen.
Wohnungsmarkt: Immobilienwirtschaft warnt vor „Krise nie da gewesener Dimension“
In Deutschland fehlen hunderttausende Wohnungen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt nun mit drastischen Worten vor einer möglichen Katastrophe am Wohnungsmarkt.
Beim Wohnen rutsche man in eine Krise nie dagewesener Dimension, erklärte der Präsident des ZIA, Dr. Andreas Mattner. Um diese zu verhindern sei ein gebündelter Kraftakt von Bund, Ländern,
Kommunen und der Branche selbst nötig. Nach Berechnungen des ZIA fehlen 2023 etwa 400.000 und bis 2025 etwa 700.000 Wohnungen. Der Verband fordert daher unter anderem Beschleunigungsmaßnahmen, die befristet für den Bau von Flüchtlingsunterkünften geschaffen wurden, auch für den Bau von neuem günstigem Wohnraum zu
öffnen. Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr eine Änderung am Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, damit die Länder und Kommunen unkompliziert Unterkünfte für Flüchtlinge aus der
Ukraine bauen können.
29.03.2023
Wer eine Immobilie kauft, finanziert diese häufig mit einem Darlehen der Bank. Ist das Darlehen erst einmal abbezahlt, verschwinden
die Sicherheiten für die Bank aber nicht automatisch aus dem Grundbuch. Sie stehen zu lassen, kann später zum Ärgernis werden.
07.03.2023
Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim
Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten.
07.03.2023
Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim
Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten.
02.02.2023
Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der
Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung
das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.
09.01.2023
Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt
Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsange-legenheiten
beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit General- und Vorsorgevollmachten.
26.09.2022
Schenkung – Freibeträge und Steuern (Teil III): Gut gemeint – aber auch gut versteuert
Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Der
letzte Teil der Tipp-Serie „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über die Steuertarife des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema
vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.